Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 01. Juli 2010

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Kontakt zur Google Germany GmbH aufzunehmen um festzustellen, ob und wann Aufnahmen in unserer Kommune stattfinden. Über das Ergebnis dieser Anfrage werden die Bürger über das  Amtsblatt und über die Internetpräsens der Gemeinde Langgöns in Kenntnis gesetzt. Damit Langgönser Bürgerinnen und Bürger ihr Widerspruchsrecht kennen und ausüben können, wird – nach rechtlicher Prüfung – ein entsprechendes Widerspruchsformular mit den hierfür notwendigen Erläuterungen in den Internetauftritt der Gemeinde Langgöns eingestellt. Als weitere Option erstellt die Gemeinde eine Sammel-Unterschriftenliste und leitet diese an das Unternehmen weiter. Darüber hinaus soll der Gemeindevorstand prüfen, ob im Falle der Befahrung eine Straßen-Sondernutzungsgebühr im Sinne des Hessischen Straßengesetzes vom Jahr 2003 von Google zu verlangen ist.

Begründung:

Seit 2008 werden in Deutschland durch die Firma Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg für den geplanten Internetdienst „Google Street View als Erweiterung des Kartendienstes „Google Map“ Aufnahmen ganzer Straßenzüge in Deutschland vorgenommen. Seit  geraumer Zeit  ist die Firma Google auch in hessischen Städten unterwegs um  Fotos auch von markanten Örtlichkeiten  zu machen.  Medienberichten zufolge werden über eine 360- Grad-Kamera, befestigt an einer meterhohen Eisenstange auf dem Dach eines speziellen Kameraautos, alle zwei Sekunden ein Foto geschossen und digital gespeichert. Soweit bei der Aufzeichnung von einzelnen Straßenzügen Personen erfasst werden, handelt es sich unzweifelhaft um die Erhebung und  Speicherung personenbezogener Daten. Das Gleiche gilt für die Erfassung  von Häuser, Gärten und Fahrzeuge, die mit dem entsprechenden Zusatzwissen  einzelnen natürlichen Personen zugeordnet werden können. Google „Street View“ leistet mit dem neuen Angebot einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Mensch immer „gläserner“ und damit auch immer angreifbarer und verletzlicher wird. Dies gilt vor allem auch für die Gefahr, dass auf der Grundlage von Informationen, die über diesen Dienst  gewonnen wurden, Haus- und Wohnungseinbrüche oder andere Straftaten vorbereitet und begangen werden können. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, unsere Bürgerinnen und Bürger über ihre Möglichkeiten zu informieren, wie sie sich dagegen wehren können, dass Goolge mit der Kamera die Häuserfronten filmt, um das Ergebnis für alle Welt sichtbar in Goolge Maps u. a. einzubauen. 

 

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